Ein frischer Trunk - aber die Polizeistunde
Es schmeckte der frische Trunk nach des Tages Mühe, der kräftige Trunk am Sonntag, der auserlesene Trunk an Hochzeiten und der lange Trunk bei Weinkäufen! Die Jahrhunderte herauf war der Wein das erste Volksgetränk. Man trank den eigenen Sulzbacher, den Eßlinger, Köngener, Berkheimer und Rohracker Wein. Früher war auch das Bier ein beliebtes Getränk ,konnte aber den Vorsprung des Weines erst im 18. Jahrhundert aufholen. Im Jahr 1669 schenken die 4 Schildwirte und 2 Bierwirte Neuhausens aus: WEIN 23.695, BIER 16.855 und BRANNTWEIN 250 Liter, es traf demnach auf den Kopf der Bevölkerung 29 Liter Wein und 21 Liter Bier, zusammen 50 Liter Getränke. Man trank also damals weniger als in unseren Tagen. Ende des 18. Jahrhunderts kam als weiteres Getränk der Obstmost hinzu, doch ging man in Neuhausen erst nach 1800 allgemein zur Mostbereitung über.
Die Herrschaft war väterlich besorgt, die Untertanen könnten zu viel trinken und die sauer verdienten Kreuzer und Heller vergeuden. Deshalb und weil "das Vollsaufen ein Greuel vor Gott und ein Zundel und Antrieb zu allerhand Schand, Übel und Untaten ist," suchte sie der Unsitte immer wieder vorzubeugen und setzte die Polizeistunde auf abends um 9 Uhr fest. "Es soll sich fürohin keiner, so sagt die Vogtgerichtsordnung von 1611, des Nachts nach 9 Uhr in den Wirtschaften aufhalten bei Straf von einem Gulden." Wer nach dieser Stunde noch im Wirtshaus saß, bezahlte den "Saufgulden". In späterer Zeit befahl die Herrschaft den Wirten, einem Gast höchstens für 2 Gulden zu borgen, im Jahre 1750 ordnete sie an, daß der Gast die nach 9 Uhr entstandene Zeche nicht bezahlen dürfe! Den unverbesserlichen Trinkern und Hockern rückte sie überdies mit scharfen Strafen zu Leibe, die ihre Wirkungen nicht verfehlten. Im April 1756 hatte sich der Metzger Simon R. stark betrunken und "das Ärgernis dadurch vergrößert, daß er während eines allgemeinen zwölfstündigen Gebetes getrunken und den Gottesdienst versäumt hat." Er büßte dafür mit einem 24stündigen Arrest bei Wasser und Brot. Im Jahre 1782 hatte sich Martin R. auf dem Kirchheimer Markt betrunken und war erst nach drei Tagen nach Neuhausen zurückgekehrt. "Weil er drei Tage lang gesoffen hat, so möchte die Wiedergutmachung bei Wasser und Brot die beste Arznei sein," sagte der Vogt, steckte ihn drei Tage in den Turm und drohte ihm "für den Wiederholungsfall 25 Stockschläge an". Das Erziehungsmittel dürfte geholfen haben!
(Eugen Efinger: Heimatbuch Neuhausen a.d.F. 1951)IN NEUHAUSEN WURDE SCHON IMMER GERN UND OFT GEFEIERT! NA, DANN PROST!